Datum: Montag, 16.01.2023 – Dienstag, 16.01.2024
Ort: Lörrach / Dreilländereck / Nordwestschweiz
Wer jetzt in neue Fenster und Haustüren investiert, kann richtig sparen!
Sie können nämlich Investitionszuschüsse für den Austausch alter Fenster und Haustüren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen – oder Sie setzen die Investition der energetischen Gebäudesanierung anteilig von der Steuer ab.

Es gibt also zwei Modelle, zwischen denen Sie sich entscheiden können, wenn Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle - wie dem Austausch von Fenstern oder der Haustür - vornehmen.
Modell 1: BAFA
Wenn sie mindestens 2.000 Euro brutto investieren, erhalten Sie 15 % der förderfähigen Ausgaben – gedeckelt pro Wohneinheit und Kalenderjahr auf bis zu 60.000 Euro sowie auf bis zu 600.000 Euro pro Gebäude.
Modell 2: Abschreibung / Finanzamt
Hierbei handelt es sich um eine indirekte Förderung.
Sie können 20 % der Kosten für die energetische Sanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen: über drei Jahre verteilt und gedeckelt auf bis zu 40.000 Euro pro Wohnobjekt.
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